AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Traglufthalle Markelsheim
Stand: Juni 2026
Betreiber:
Turn- und Sportverein 1926 Markelsheim e.V.
Abteilung Tennis
Leichtenstraße 19
97980 Bad Mergentheim-Markelsheim
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Traglufthalle Markelsheim, der Tennisplätze, der Nebenräume sowie aller dazugehörigen Einrichtungen.
Mit der Buchung eines Platzes, dem Abschluss eines Abonnements oder dem Betreten der Anlage erkennt der Nutzer diese AGB an.
2. Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten werden auf der Internetseite, im Buchungssystem oder durch Aushang bekanntgegeben.
Der Betreiber behält sich Änderungen der Öffnungszeiten vor, soweit dies aus betrieblichen, technischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen erforderlich ist.
Die Veröffentlichung eines geplanten Saisonbeginns oder Saisonendes erfolgt unverbindlich. Insbesondere bei Erstinbetriebnahme, Genehmigungsverfahren, Lieferverzögerungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen können sich Termine verschieben.
3 Vermietung der Tennisplätze
3.1 Allgemeines
Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar.
Der Betreiber behält sich vor, Plätze aus organisatorischen Gründen, für Veranstaltungen, Verbandsspiele, Vereinsveranstaltungen oder Wartungsarbeiten anderweitig zu vergeben. Bereits gebuchte Nutzer werden hierüber frühzeitig informiert.
3.2 Einzelbuchungen
Einzelstunden werden ausschließlich über das Online-Buchungssystem gebucht.
Die Buchung ist verbindlich und vor Spielbeginn zu bezahlen.
Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei möglich. Der Buchungsbetrag wird dem Nutzer als Guthaben im Buchungssystem gutgeschrieben.
Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Spielbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Nicht genutzte Spielzeiten verfallen ersatzlos.
3.3 Abonnements
Abonnements gelten für den jeweils gebuchten Zeitraum und sind verbindlich.
Ein Anspruch auf Rückerstattung wegen persönlicher Verhinderung, Krankheit, Urlaub oder sonstiger Gründe des Nutzers besteht nicht.
Der Abonnent ist berechtigt, seine Spielzeit an andere Personen weiterzugeben.
3.4 Spieleinheit
Eine Spieleinheit beträgt 30 Minuten.
Die Mindestbuchungsdauer beträgt 60 Minuten.
Spielbeginn und Spielende richten sich nach den im Buchungssystem hinterlegten Zeiten.
Die gebuchte Spielzeit darf nicht überschritten werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils veröffentlichten Preise im Buchungssystem oder auf der Internetseite.
Die Platzmiete beinhaltet die Nutzung des gebuchten Tennisplatzes einschließlich Beleuchtung, Heizung, Umkleiden und Sanitäranlagen.
Alle Entgelte sind vor Spielbeginn zu entrichten.
5. Nichtverfügbarkeit der Traglufthalle
Die Nutzung der Traglufthalle steht unter dem Vorbehalt ihrer rechtzeitigen Fertigstellung, Genehmigung, Errichtung und Betriebsbereitschaft.
Bereits bezahlte Einzelbuchungen werden für die ausgefallenen Zeiten vollständig zurückerstattet oder als Guthaben im Buchungssystem gutgeschrieben.
Bei Abonnements erfolgt eine anteilige Rückerstattung oder Gutschrift für die tatsächlich ausgefallenen Spielzeiten.
Ein Anspruch auf Ersatztermine, Ersatzplätze oder Schadensersatz besteht nicht.
6. Betrieb der Traglufthalle
Die Traglufthalle ist eine technische Anlage mit besonderen Sicherheitsanforderungen.
Den Anweisungen der Verantwortlichen des TSV Markelsheim ist jederzeit Folge zu leisten.
Notausgänge, Fluchtwege, Hallentüren, Druckschleusen und technische Einrichtungen dürfen nicht blockiert, verstellt oder eigenmächtig bedient werden.
Bei technischen Störungen, Stromausfällen, Sturmwarnungen, Sicherheitsrisiken oder behördlichen Anordnungen kann die Halle jederzeit geräumt oder geschlossen werden.
Den entsprechenden Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
7. Benutzungsvorschriften
- Die Anlage und sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
- Die Plätze dürfen ausschließlich mit sauberen Tennisschuhen geeignet für Sandplätze betreten werden.
- Das Mitbringen von Tieren in die Halle ist nicht gestattet.
- Rauchen ist in sämtlichen Gebäuden und Hallenbereichen verboten.
- Glasflaschen, Gläser und sonstige zerbrechliche Gegenstände dürfen nicht auf die Tennisplätze mitgenommen werden.
- Speisen dürfen nicht auf den Tennisplätzen verzehrt werden.
- Kinder und Jugendliche dürfen die Anlage nur unter Aufsicht einer verantwortlichen Person nutzen.
- Eltern haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für ihre Kinder.
- Unnötiger Lärm sowie unsportliches Verhalten sind zu unterlassen.
Bei groben Verstößen kann ein sofortiger Verweis aus der Anlage erfolgen.
8. Hausrecht
Das Hausrecht wird durch den TSV Markelsheim und die von ihm beauftragten Personen ausgeübt. Den Anweisungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese AGB kann ein zeitweiliges oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
Bereits bezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet.
9. Haftung
Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Betreiber haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung, Sportgeräten, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Der Betreiber haftet nicht für Spielausfälle oder Einschränkungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Defekte, Stromausfälle, Witterungseinflüsse oder behördlicher Maßnahmen.
10. Foto- und Videoaufnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen des Spiel-, Trainings- und Vereinsbetriebs können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Diese Aufnahmen können für die Berichterstattung über Vereinsveranstaltungen, den Sportbetrieb, die Öffentlichkeitsarbeit sowie für Veröffentlichungen auf den Internetseiten, Social-Media-Kanälen, Druckerzeugnissen und sonstigen Medien des TSV Markelsheim verwendet werden.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Vereins an der Öffentlichkeitsarbeit).
Betroffene Personen können berechtigte Einwände gegen die Veröffentlichung ihrer Aufnahmen jederzeit gegenüber dem TSV Markelsheim geltend machen.
11. Datenschutz und Videoüberwachung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Zur Wahrung des Hausrechts, zum Schutz der Besucher, zur Verhinderung von Einbruch, Vandalismus und sonstigen Straftaten sowie zur Sicherung der technischen Einrichtungen kann die Traglufthalle einschließlich ausgewählter Außenbereiche videoüberwacht werden.
Auf die Videoüberwachung wird durch entsprechende Hinweisschilder hingewiesen.
Die Aufzeichnungen werden ausschließlich zu den vorgenannten Zwecken verwendet und grundsätzlich nach spätestens 30 Tagen automatisch gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung zur Aufklärung konkreter Vorfälle oder zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.
Eine Weitergabe der Aufzeichnungen an Dritte erfolgt nur, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Verfolgung von Straftaten bzw. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für den Betrieb des Buchungssystems oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des TSV Markelsheim.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand Bad Mergentheim.
Turn- und Sportverein 1926 Markelsheim e.V.
Abteilung Tennis






