Allgemeine Geschäftsbedingunge

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tennishalle Weikersheim
Uferweg 14
97990 Weikersheim

Vermieter:
Turn- und Sportverein 1926 Markelsheim e.V.
Leichtenstraße 19
97980 Bad Mergentheim – Markelsheim

 

1. Geltungsbereich der AGB

Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Tennishalle in Weikersheim.

2. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler, Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB der Anlage in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.

3. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Tennishalle und deren Einschränkungen können den Aushängen der Anlage sowie der Internetseite entnommen werden.

4. Vermietung der Plätze
4.1. Allgemeines:

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.

4.2. Einzelstunden:

Buchungen von Einzelstunden erfolgen online über das bereitgestellte Onlinebuchungssystem. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Gebuchte Stunden können 48 Stunden vor Spielbeginn storniert werden. Mit den Rückerstattungsregeln erhält der Mieter den Stundenpreis auf sein Onlinbe-Spielguthaben Konto je nach Löschzeitpunkt rückerstattet. Grundsätzlich der Mieter den vollen Stundenpreis rückerstattet. Nur bei kurzfristigen Stornierungen innerhalb 24h vor Spielbeginn (Einzelstunde) und 48h vor Spielbeginn bei (Abos) ist keine Rückerstattung mehr möglich
 

4.3. Spieleinheit:

Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit. Eine Spieleinheit beträgt 30 Minuten. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende sind die Uhren in der Tennishalle bzw. die Uhren des Personals. Die Mindest-Mietdauer beträgt 60 Minuten. Mietbeginn ist zu jeder vollen und halben Stunde möglich. Abweichende Beginn- und Endezeiten bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch den Vermieter. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so muss vor Beginn der Spielzeit online nachgebucht werden.

4.4. Preise:

Es gelten die jeweils in der Anlage ausgehängten oder online auf der Internetseite gelisteten Preise. In der Platzmiete ist die Benutzung des gemieteten Platzes inklusive Beleuchtung, Benutzung der Umkleiden und Duschen enthalten.

4.5. Abonnements und Buchung von Sonderveranstaltungen:

Abonnements sind rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Buchungen von Event-Paketen wie Turnieren, Ligen, Geburtstagspaketen, Firmenevents oder Event-Paketen jeglicher Art, unterliegen zusätzlich den gesonderten Geschäftsbedingungen des jeweils zugrunde liegenden und vom Bucher bzw. Teilnehmer unterschriebenen Vertrages oder Anmeldeformulars.

5. Benutzungsvorschriften

  • Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für anfällige, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Mitarbeiter und Aushilfen unverzüglich zu melden.
  • Das Mitbringen von Tieren ist im Gebäude nicht gestattet.
  • Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter.
  • Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sporttaschen inkl. aller Wertgegenstände mit an die Spielfelder zu nehmen.
  • Glasflaschen, Gläser, Dosen und sonstige Behälter sowie Speisen und Kaugummis dürfen nicht auf die Plätze und in die Umkleiden genommen werden. 
  • Das Rauchen in der Halle und in den Umkleiden ist verboten!
  • Jeder Mieter, Mitspieler, Besucher, etc. der Anlage hat den Anweisungen des der Verantwortlichen (Lars Schmidt, Michael Halbritter, Chiara Zemke, Marcel Hainke, Thorsten Schieser, David Baarß, Ingo Schulz) TSV Markelsheim Folge zu leisten.
  • Die Anlage und die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen (Tennisschuhe mit flacher, heller Sohle) betreten werden. Für eventuelle Schäden durch die Benutzung nicht geeigneter Schuhe haftet der Träger dieser Schuhe.
  • Das Spielen mit dem Ball ist nur auf den ausgewiesenen Tennisflächen und nicht im restlichen Hallenbereich, den anderen Räumlichkeiten und dem Außenbereich gestattet.
  • Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder Aufsichtsperson gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Halle und Anlage.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • Kinder sind in der Halle und in den anderen Räumlichkeiten von ihren Eltern zu beaufsichtigen.
  • Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.
  • Die Ausübung von Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder grobe Beleidigungen sowie unsportliches Verhalten ist mit einem sofortigen Verweis aus der Halle verbunden. Der Vermieter behält sich weitere rechtliche Konsequenzen in solchen Fällen vor.

6. Hausrecht und Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherrn aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeitern und Aushilfen, externe Veranstalter, des Eigentümers des Geländes, der Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Anlage bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.

7. Fotos

Mit Betreten der Anlage erklärt sich jeder Gast (insbesondere Mieter, Mitspieler und Besucher) damit einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso ist jeder Mieter, Mitspieler, Besucher damit einverstanden, Fotos seiner Person auf den Internetseiten des Vermieters / der Anlage und/oder in Broschüren des Vermieters/der Anlage und/oder sonstigem Werbematerial veröffentlicht zu sehen.

8. Datenschutz/Aufzeichnung von Filmdaten

Der Vermieter verpflichtet sich keine Kundendaten an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig ist (bspw. Betrieb des Onlinebuchungssystems). Die Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind und dienen ausschließlich dem Schutz der Anlage vor Einbruch und dem Schutz der Kunden. Die Zwecke und Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung ist auf entsprechenden Hinweisschilder in der Tennishalle angegeben. 

9. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Vermieter den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten oder noch ausstehenden Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen jeglichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

10. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien Bad Mergentheim als vereinbarter Gerichtsstand.

11.Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.


 Stand: Juli 2024